Am 18. und 19.03.2011 fand im Feuerwehrstützpunkt der FFW Neuhof ein Atemschutzgeräteträgerlehrgang Teil II statt. An diesem Lehrgang, der nach den Richtlinien der Hessischen Landesfeuerwehrschule Kassel durchgeführt wurde, nahmen sechs Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neuhof teil, um die Befähigung zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen (CSA) zu erhalten. Da die Feuerwehr Neuhof über vier dieser Anzüge verfügt, ist es erforderlich möglichst viele Atemschutzgeräteträger im Umgang mit den CSA zu schulen.
Der theoretische Teil des Lehrgangs wurde am Freitag sowie am Samstagmorgen durchgeführt. Hier wurde das erforderliche Grundwissen wie Schutzwirkung, Aufbau und die zu berücksichtigende Einsatzgrundsätze im Umgang mit den Anzügen vermittelt. Im Anschluss an den Theorieteil wurde zunächst eine praktische Gewöhnungsübung unter CSA durchgeführt, bei der die Teilnehmer u. a. einen 50 kg schweren Dummy retten, Steckleiter steigen und ein 60 Liter Fass aus einer Grube bergen mussten. Nach Beendigung der Gewöhnungsübung stand die schriftliche Abnahmeprüfung auf dem Programm. Bei dieser mussten die Teilnehmer ihr erworbenes Wissen unter Beweiß stellen. Als letzter Lehrgangsteil wurde die praktische Abnahmeprüfung durchgeführt. Als Ausgangslage für diese Prüfung wurde ein LKW-Unfall mit Austritt von Chemikalien angenommen. Die vorgehenden Trupps mussten zunächst einen leckgeschlagenen Kanister abdichten. Daran anschließend musste ein Kanaleinlauf mittels Dichtkissen abgedichtet sowie der leckgeschlagene Kanister in ein Überfass verbracht werden.
Nach Auswertung der Ergebnisse erhielten alle Teilnehmer ihre Lehrgangsbescheinigung. Der Feuerwehr Neuhof stehen nun sechs weitere Atemschutzgeräteträger mit der Befähigung zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen zur Verfügung.

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